Reform der Psychotherapieausbildung
Ihre Weiterbildung am IVT
Das Institut für Verhaltenstherapie
Staatlich anerkanntes Aus- und Weiterbildungsinstitut für Psychotherapie mit 30 Jahren Berufserfahrung.
Ausbildung nach neuer oder alter Regelung?
Sie sind unsicher, nach welcher Regelung Sie die Ausbildung absolvieren sollen?
30 Jahre IVT – Institut für Verhaltenstherapie
Ihr starker Partner nach der Ausbildungsreform
Wir sind ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
In Zukunft werden wir im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes parallel zu unseren bestehenden Angeboten ebenso das gesamte Spektrum der Weiterbildung nach Approbationsstudium anbieten.
Ein integratives Verständnis von moderner Psychotherapie
Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und maximale Praxisnähe
Regionale Präsenz in sechs Bundesländern und bundesweiten Kooperationspartnern
Fast 30 Jahre Erfahrung in psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung
wenn immer möglich: Individuelle und flexible Lösungen und Regulierungen
Ausbildungsreform der Psychotherapieausbildung
Der Bundestag hat 2019 die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Das Gesetz ermöglicht zukünftig ein direktes Universitätsstudium der Psychotherapie mit anschließender staatlicher Approbationsprüfung. Die Berufsbezeichnung für dieser Absolventen lautet dementsprechend „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“.
An das Psychotherapiestudium anschließen können Psychotherapeuten dann eine Weiterbildung, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen in einem gewählten Psychotherapieverfahren spezialisieren. Diese Weiterbildung ist in stationären und ambulanten Einrichtungen zu absolvieren. Nach einem erfolgreichem Abschluss kann dann der Eintrag in das Arztregister und somit die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragt werden.
Das IVT möchte den zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten alle Weiterbildungsbestandteile anbieten. Über die Neuerungen und praktischen Umsetzungen in der Weiterbildung werden wir Sie an dieser Stelle fortlaufend informieren.
Soll ich oder soll ich nicht?
Wenn Sie sich heute fragen, ob Sie noch die aktuelle Psychotherapieausbildung beginnen oder auf den neuen Approbationsstudiengang warten sollen.
….empfehlen wir Ihnen, die Psychotherapieausbildung nach aktuell geltendem PsychThG zu absolvieren. Bis zum 30.08.2032 muss diese Ausbildung beendet sein.
Für Sie heißt das, dass Sie sich jetzt an einer in- bzw. ausländischen Hochschule im Fach Psychologie (Modul- oder Abschlussprüfung im Fach Klinische Psychologie) für den Bachelor und anschließenden Master immatrikulieren sollten. Für die aktuell noch für die KJP –Ausbildung zugelassenen pädagogischen Studiengänge gilt dies genauso (Bachelor und Master in Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Sozialer Arbeit).
Infoveranstaltungen am IVT
jetzt auch online
In der Übergangszeit zwischen aktuell gültigen und neuen gesetzlichen Regelungen zur Psychotherapeutenausbildung sind Informationen und persönliche Orientierung besonders wichtig. Daher möchten wir Sie gern zu einer unserer Informationsveranstaltungen einladen.
Haben Sie Fragen?
Wir beantworten Ihnen gern die Fragen zur Ausbildung nach bisheriger und neuer Regelung. Hier ein paar der häufigsten Fragen auf einen Blick. Sprechen Sie uns gern an oder melden Sie sich zu einer unserer Infoveranstaltungen an, wenn Sie weitere Fragen haben.
Wann tritt das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft?
Das Gesetz soll zum 1. September 2020 vollumfänglich in Kraft treten.
Ich beginne gerade einen Master in (Klinischer) Psychologie. Wie kann ich dann Psychotherapeut/-in werden?
Das IVT wird Ihnen weiterhin die Möglichkeit anbieten, die Ausbildung nach noch aktuell gültiger Aus- und Weiterbildungsordnung zu absolvieren. Dazu ist im neuen Gesetz eine Übergangsregelung geschaffen worden. Am 31.08.2032 muss Ihre Ausbildung dann beendet sein.
Wenn ich einen neuen Masterstudiengang wähle, der zur Approbation führt, kann ich mich dann als Psychotherapeut/-in niederlassen?
Mit dem Bestehen der staatlichen Approbationsprüfung sind Sie Psychotherapeut/in. Sie sind damit weiterbildungsfähig, dürfen sich aber noch nicht niederlassen und Ihre Leistungen nicht gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Um selbständig im Gesundheitssystem arbeiten zu können, benötigen Sie die jeweilige Fachkunde. Das IVT wird Ihnen diese Weiterbildung vollumfänglich anbieten können.